Preisvergleich bei der Wohngebäudeversicherung

Preisvergleich bei der WohngebäudeversicherungEine Wohngebäudeversicherung ist ein Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Meistens werden in einem entsprechenden Vertrag verschiedene Versicherungsarten kombiniert. In den meisten Fällen sind dies die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung und die Sturmversicherung. Ein Nachteil am offenen Markt ist es, das nach dem EU-Wettbewerbs-Recht seit 1994 ein jedes Versicherungsunternehmen die Bedingungen ihrer Police eigenständig bestimmen kann. Deswegen ist es vorteilhaft, Vergleichsseiten im Internet zu suchen auf denen die Wohngebäudeversicherung im Test vorgestellt wird. Entsprechende Seiten und Portale kennen sich in der Regel mit der Materie hervorragend aus, sie sammeln Informationen und Meinungen und können so zu einer mehr oder minder neutralen Bewertung finden.

Schließt man eine Wohngebäudeversicherung ab, so kann man davon ausgehen das einmal das Gebäude versichert ist. Aber auch das feste Gebäudezubehör, wie Terrassen, Türöffnungsanlagen oder Müllboxen sind mitversichert. Weiterhin – wenn es im Vertrag so festgehalten ist oder zusätzlich vereinbart wird – sind auch Garagen Gartenhäuser und Ähnliches versichert. Auch fest verankerte Einbaumöbel wie Einbauküchen, die zum Beispiel mit einer Hausratversicherung nicht abgedeckt sind, wären in der Police inbegriffen. Natürlich sind alle Dinge, die versichert sind, auch die Ursachen, die zu einer Schadenregulierung führen, genau definiert. Ein Brand zum Beispiel ist „Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“ Die Feuerversicherung in der Wohngebäudeversicherung schützt ebenso vor Schäden aus Blitzeinschlägen, Explosionen und Implosionen. Für einen Kriegsfall gelten Sonderbestimmungen.

Die Wasserversicherung schützt vor Leitungswasserschäden, wenn das Wasser aus bestimmten Quellen wieder die Bestimmung ausläuft. Auch Frost und sonstige Bruchschäden sind versichert. Mit der sogenannten Sturmversicherung sind Schäden, die durch Windstöße ab Windstärke 8 entstanden sind und auch Hagelschäden versichert. Hier können Schadenminderungskosten, Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Sachverständigenkosten und Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte sowie Dekontaminationskosten, Wasserverlust und Mietausfall so wie weitere Aufwendungen, die durch die Sturmschäden entstanden sind, abgerechnet werden. Wenn es Probleme mit der Schadensregulierung gibt, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.