Versicherungsdaten per Smartphone abfragen

Versicherungsdaten per Smartphone abfragenWer in einen Autounfall verwickelt ist, kennt das Problem. Früher war es üblich, dass die Unfallbeteiligten sich ihre Karten gaben und der Geschädigte seinen Antrag bei der gegnerischen Versicherung stellte. Zu den notwendigen Angaben zählten die Versicherungsnummer des Gegners, seine Adresse und das Unfallprotokoll des Polizeibeamten, der den Schaden erfasst hatte.

Schnell und einfach

Dank des mobilen Netzes ist das heute alles viel einfacher. Inzwischen ist es möglich, zur Schadensabwicklung die Daten der gegnerischen Kfz-Versicherung per Smartphone bequem direkt aus dem Internet anzufordern. Besonders Unfallgegner, die sich eine Schadensregulierung wünschen, ohne dass die Polizei eingeschaltet wird, können mithilfe des Kennzeichens ihre Versicherungsdaten dem Unfallgegner zukommen lassen. Bei korrekten Angaben kann die Schadensabwicklung bequem per E-Mai erfolgen. Der Geschädigte erhält alle erforderlichen Angaben sofort.

Online-Regulierung bei 50 Prozent der Schadensfälle

Inzwischen werden etwa 2,1 Millionen Anfragen jährlich auf diesem Weg getätigt. Das sind rund 50 Prozent der Schadensfälle. Der Service ist auch deshalb so beliebt, weil die Anfragen abgesehen von eventuellen Internetgebühren kostenlos sind und auf diese weise Zeit gespart werden kann. Der Geschädigte kann die korrekten Angaben problemlos abspeichern oder weiterleiten, was zum Beispiel dann sinnvoll ist, wenn er mit einem Firmenwagen unterwegs war und ein Blechschaden die Weiterfahrt nur verzögert. Gerade bei kleineren Schäden kann so innerhalb von ein paar Minuten der Schaden geregelt und die Verzögerung begrenzt werden. Statt eines aufwendigen Protokolls genügen meist einige aussagekräftige Fotos und schon kann ein Antrag auf Schadensregulierung problemlos erfolgen. Wer mit seiner Schadensklasse unzufrieden ist, kann mit einem Versicherungsvergleich direkt online beginnen.

Mindestangaben und Datenschutz

Zu den Mindestangaben gehören der vollständige Name des Halters und das Autokennzeichen. Wenn sich ein Gegner unkooperativ verhält oder die Unfallstelle einfach verlässt, das Autokennzeichen aber bekannt ist, sollte sowieso die Polizei eingeschaltet werden und eine Anzeige aufgegeben werden. Dann handelt es sich um Fahrerflucht, die entsprechend angezeigt werden muss, um den Schaden regulieren zu können.