Langfristig abzusetzende Güter sind in der Regel auch Güter, die ein langes Leben haben. Dazu zählen beispielsweise Immobilien oder Industrieanlagen und natürlich auch denkmalgeschützte Immobilien. Hier kann der denkmaltypische Aufwand von der Steuer abgesetzt werden. Die Abschreibungsdauer beträgt zwölf Jahre. Grundsätzlich muss sich, wenigstens von den einschlägigen Paragrafen her, eine Abnutzung des Objektes ergeben. Maschinen in einer Fabrik zum Beispiel können bis zu ihrem Nullwert abgeschrieben werden unabhängig von ihrem Nutzwert oder des in ihnen gebunden Kapitals.
Die Ursachen für den Wertverlust sind vielfältig. Da gibt es die verbrauchsbedingten Ursachen, die zeitlich bedingten Ursachen oder auch wirtschaftliche Gründe. Allgemein korrespondiert die Abschreibung mit der Wertminderung. Gründe für eine vorzunehmende Abschreibung können auch rechtlich bedingt sein, genauso wie zum Beispiel der Rost am Betriebsfahrzeug, witterungsbedingt. Ebenso der Wertverlust im Falle eines Unfalles oder einer Katastrophe kann abgeschrieben werden.
Langfristig, das will heißen, über die Jahre hinweg, immer wieder abschreiben kann man aber auch mit der Abrechnung beim Finanzamt der Lohnsteuerjahreserklärung. Eine wichtige Angelegenheit hierbei ist die Steuerklasse. Mit der richtigen Kombination ist es als Ehepaar möglich, eine Menge Geld zu sparen. So können die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und zurück geltend gemacht werden, es gibt die Arbeitnehmerpauschale, für die gefahrenen Kilometer, die Entfernungspauschale; ein großer Posten sind die Werbungskosten, nicht nur für Kosten, die durch Vorstellungsgespräche und Bewerbungskosten entstanden sind, sondern auch für das Arbeitszimmer, also für anteilige Miete, eventuelle Renovierungskosten, Heizung, Wasser, Strom und Gebäudeversicherung. Computer- und Telefonkosten, allgemeine Kosten des Büros sind aufzulisten.
Alle Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung kann man von der Steuer absetzen. Es existieren hierfür: Ein Sparpauschalbetrag sowie der Grundfreibetrag und die Kinderfreibeträge. Wenn in die Altersvorsorge eingezahlt wird, in die gesetzliche Rentenversicherung, wenn Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden gezahlt werden, ist das von der Steuer abzusetzen. Ein guter Teil der Summe, die man für Rürup-Rente oder berufliche Pensionswerke ausgibt, Kosten für Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Hilfen im Haushalt auch Handwerker sind für die Steuererklärung relevant. Arbeitsbekleidung, Kontoführungsgebühren, die beruflich anfallen, sollten abgerechnet werden. Auch das Kinderbetreuungsgeld ist ein durchaus wichtiges und finanziell zu Buche schlagendes Thema. Hier wird die Tagesmutter oder der Platz in der Kindertagesstätte ersetzt, vorausgesetzt, beide Elternteile sind berufstätig.