Bevor hier explizit auf das Innovationsmanagement in der Medizintechnik eingegangen werden kann, muss vorher der Begriff des Innovationsmanagements erläutert werden, welcher häufig mit der Kreativität fälschlicherweise gleichgesetzt wird. Das Innovationsmanagement ist ein Teil der Unternehmensstrategie und befasst sich nicht nur mit der Entwicklung von Ideen (Kreativität), sondern auch mit der Umsetzung und Realisierung der Ideen bzw. Innovationen, die einen wirtschaftlichen Erfolg für bestimmte Produkte oder Dienstleistung besitzen sollen.
In der Medizintechnik ist das Innovationsmanagement von zentraler Bedeutung, da unter anderem eine lückenlose Dokumentation des Entstehungsproduktes bzw. der neuen Dienstleistung erstellt werden muss. Es gilt vorerst, die Innovation in eine der folgenden drei Untergruppen einzuordnen: So unterscheidet man grundsätzlich zwischen Produkt- bzw. Dienstleistungsinnovationen, welche neue Arzneimittel, Heilleistungen und laboranalytische Dienstleistungen betreffen, sowie zwischen Prozess- oder Verfahrensinnovationen, welche hauptsächlich Kommunikation, Wertschöpfungsketten und Versorgungszentren betreffen und zuletzt zwischen der Systeminnovation, welche die abstrakteste Form darstellt, da diese Reformen, Versicherungen und Rechtsrahmen in primärer Weise revolutioniert.
Der Prozess des Innovationsmanagements beginnt mit der Idee (Kreativität) und der anschließenden Prüfung des Substitutionspotenzials für einen Technologiewechsel. sowie der Abschätzung der Wirtschaftlichkeit der angehenden Innovation. Ist nun die Summe der Nutzungsfaktoren größer als die Summe der gegenüberstehenden Kosten, so wird die Idee zu einer Innovation und wird durch das Innovationsmanagement verwaltet. Ein Fazit jedoch kann erst aus Marktergebnissen sichtbar gemacht werden, nachdem das Potenzial und die Realisierung vollständig erfasst wurde. Vor allem jedoch inkrementelle Verbesserungen bzw. Innovationen werden in der Medizintechnik häufig durch Prüfungsausschüsse, bzw. Legitimierungsinstitutionen erschwert. So erfolgt eine Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen oft erst nach vielen Studien und jahrelanger Wartezeit. Die Wirtschaftlichkeit scheint in den meisten Fällen nur ungenügend oder gar nicht geprüft zu werden. Auch machen häufige Gesetzes-Änderungen, welche die Kriterien für eine Einbindung der Innovationen in die öffentliche Medizintechnik regeln, die Einführung und damit den Erfolg des Innovationsmanagement schwierig, da die Entwicklung dieser Innovationen häufig über Jahre erfolgt und zum Zeitpunkt der Entwicklung geltende Kriterien außer Kraft gesetzt werden oder erschwerend erweitert werden.